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Förderungen für Unternehmensberatung

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Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter Fundstelle BAnz AT 02.04.2020 B5.
Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass nach der bestehenden Richtlinie bei allen Modulen ausschließlich konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen förderfähig sind. Reine Fördermittelberatungen sind hier nicht zulässig und können nicht gefördert werden.
Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen, welches Ihnen unter „Informationen zum Thema" im Reiter „Publikationen" zur Verfügung steht.
Sofern sich vor Beginn einer Beratung nach dem neuen Corona-Modul abzeichnet, dass es sich entgegen Ihrer Angaben bei der Antragstellung um kein von der Corona-Krise geschädigtes Unternehmen handelt, sollten Sie Ihren Antrag stornieren. Nach einer bereits begonnen „Corona-Beratung" kann keine Umwandlung in eine allgemeine, spezielle oder Unternehmenssicherungsberatung mehr erfolgen. Folglich müsste der Antrag abgelehnt werden. Sie können gegebenenfalls einen neuen Antrag nach den bisherigen Modulen der bestehenden Richtlinie stellen.
Die Beratung nach dem neuen Modul muss sich auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. KMU, die schon vorher in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, können hier nicht gefördert werden.



Voraussetzungen des Kunden

  • Beratung muss mit Corona in Zusammenhang stehen
  • Unternehmen bis 250 Mitarbeiter wirtschaftlich aufgrund von Corona in Not geraten
  • Unternehmen darf vorher nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein
  • Sitz in der BRD
  • Es dürfen nicht mehr als 5 Beratungstage in Anspruch genommen werden
  • Beratung muss vom Berater schriftlich dokumentiert werden
  • Maximale Förderung: 4000€



Gerne unterstützen wir Sie!



LIEBER KUNDE, DER GESCHÄFTSBEREICH ZERTIFIZIERUNGSCAMPS WURDE EINGESTELLT, BEI FRAGEN ZU MICROSOFT ZERTIFIZIERUNGEN WENDEN SIE SICH BITTE AN DIE PPEDV AG UNTER +49 (0)8677 - 988-90 ODER Info@ppedv.de

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